Kompetenz vor Ort

WoFlV

Berechnung nach gesetzlicher Vorgabe

Vor Ort

Aufmaß bei Bedarf direkt an der Immobilie

Leistung

Wohnflächenberechnung

Eine präzise Wohnflächenberechnung nach WoFlV schafft Klarheit für Eigentümer in Stuttgart, Rottenburg und der Region – beim Verkauf, bei der Vermietung, für die Finanzierung oder im Streitfall.

  • Verlässliche Grundlage für den Verkaufspreis
  • Rechtssichere Basis für die Miethöhe
  • Wichtiger Nachweis bei der Finanzierung
  • Klarheit bei Streitfällen oder Nachfragen
Wohnflächenberechnung

Präzises Aufmaß, nachvollziehbare Berechnung

Wir sichten vorhandene Grundrisse und Bauunterlagen und vermessen die Immobilie bei Bedarf vor Ort. Dabei berücksichtigen wir auch Bereiche, die nur anteilig zählen – etwa Dachschrägen, Balkone, Terrassen oder Wintergärten.

Sie erhalten eine schriftliche, nachvollziehbare Berechnung nach der Wohnflächenverordnung. Sie kann die Grundlage für eine Immobilienbewertung, ein Verkehrswertgutachten, eine Vermietung oder die Abstimmung mit einer Bank bilden. Wenn Modernisierungen geplant sind, kann zusätzlich eine Energieberatung sinnvoll sein.

Ablauf

So läuft Ihre Wohnflächenberechnung ab

Vier Schritte von der Anfrage bis zur schriftlichen Berechnung.

  1. Anfrage & Unterlagen-Sichtung

    Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir sichten vorhandene Grundrisse und Bauunterlagen.

  2. Vor-Ort-Aufmaß

    Wir vermessen Ihre Immobilie sorgfältig vor Ort.

  3. Berechnung nach WoFlV

    Die Wohnfläche wird nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung berechnet.

  4. Übergabe der Berechnung

    Sie erhalten eine nachvollziehbare, schriftliche Berechnung als Nachweis.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Die WoFlV legt gesetzlich fest, wie die Wohnfläche einer Immobilie zu berechnen ist — etwa bei Balkonen, Terrassen oder Dachschrägen.

Persönliche Beratung

Klären Sie Ihre Wohnfläche persönlich

Sie möchten wissen, welche Unterlagen benötigt werden oder ob ein Vor-Ort-Aufmaß sinnvoll ist? Unser Gutachter bespricht Ihren Fall persönlich mit Ihnen.

Direkte Anfrage

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