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Schon begeistert?
Dieses seltene, große Grundstück in guter Lage von Stuttgart-Möhringen ist derzeit noch mit einem älteren, zweigeschossigen Wohnhaus bebaut, das vom Eigentümer bewohnt wird und nach Vereinbarung geräumt wird. Das Grundstück hat eine Fläche von 1.223 m², der aktuelle Bodenrichtwert (Stand 01.01.2024) beträgt 1.420 EUR/m². Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan, daher ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB möglich, mit einer zulässigen Geschosszahl von II und einer maximalen WGFZ von 1,0. Das Grundstück sowie das Grundbuch sind lastenfrei. Die entsprechenden Unterlagen, sowie Bilder des Bestandsobjektes stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.










Möhringen ist ein Stadtbezirk im Süden von Stuttgart und grenzt an die Stadtbezirke Vaihingen, Stuttgart-Süd, Degerloch und Plieningen sowie an die Stadt Leinfelden-Echterdingen. Der Stadtbezirk zeichnet sich durch ein aktives Vereinsleben, lebendige Kirchengemeinden und eine moderne soziale sowie infrastrukturelle Ausstattung aus. Das Wohnen auf der Filderebene ist besonders beliebt: Der hohe Freizeitwert, die exzellente Verkehrsanbindung und die Nähe zum Flughafen machen den Stadtteil attraktiv. Auch zahlreiche namhafte Unternehmen haben die Vorteile dieses Standorts erkannt und sich hier niedergelassen. Das Grundstück befindet sich zentral in Möhringen, direkt an der U-Bahn-Strecke. Die U-Bahn-Haltestelle ist in nur etwa 5 Minuten zu Fuß erreichbar. Auch die gängigen Lebensmitteleinzelhändler lassen sich in maximal 10 Minuten bequem erreichen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie weitere Fragen? Überzeugen Sie sich selbst bei einer individuellen Besichtigung vor Ort. Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung: Telefon: +49 711 184 278 44 Mobil: +49 152 545 933 40 E-Mail: gerrit.volz@rwm-immobilien.de Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website: www.rwm-immobilien.de Alle im Exposé enthaltenen Angaben basieren auf Informationen des/der Eigentümers/Eigentümerin und/oder der Hausverwaltung. Unsere Angebote sind freibleibend und in diesem Fall ausschließlich für Sie bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung.